Erstellt mit KI-Unterstützung (Fable) und KI-gegengeprüft (Astra), nicht anwaltlich geprüft. Vom Inhaber zur Verwendung freigegeben am 29.09.2026.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Warnat KI
Version 2.0, Stand 29.09.2026
Anbieter:
Jamie Warnat, Warnat Strategy & Systems
Memminger Straße 181, 89231 Neu-Ulm, Deutschland
Telefon: +49 174 1528718, E-Mail: info@warnatsystems.com
USt-IdNr.: DE346936012
(nachfolgend „Anbieter“)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für die Überlassung und Nutzung des KI-gestützten Chat-Assistenten Warnat KI (nachfolgend „Dienst“) als Software-as-a-Service durch den Anbieter. Der Dienst besteht aus einem in die Website des Kunden einbindbaren Chat-Fenster (Widget), einer Verwaltungsoberfläche (Console) und wählbaren Zusatzfunktionen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.
Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt oder beide Parteien ein Auftragsformular unterzeichnen. Das Angebot benennt die Fassung dieser AGB und des AVV Warnat KI. Angaben auf der Website des Anbieters sind kein bindendes Angebot. Eine Freischaltung ohne vorherige Vereinbarung findet nicht statt.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Dienst beantwortet Anfragen der Website-Besucher des Kunden automatisiert mit Hilfe von KI-Sprachmodellen auf Grundlage einer vom Kunden gepflegten Wissensdatenbank. Nach Maßgabe des vereinbarten Leistungspakets umfasst der Dienst insbesondere:
das Chat-Fenster zur Einbindung in die Websites des Kunden, mit wählbarer Gestaltung (Farben, Position, Begrüßung, Figur);
die Console zur Konfiguration, zur Pflege der Wissensdatenbank, zur Einsicht in Gespräche und Vorgänge und zu Auswertungen;
die Aufnahme von Vorgängen mit Kontaktdaten und E-Mail-Benachrichtigung an die vom Kunden hinterlegten Empfänger;
je nach Leistungspaket die Übergabe von Gesprächen an Mitarbeiter des Kunden (Live-Chat), sofern in der Console ein Mitarbeiter als erreichbar gemeldet ist;
Feedback-Abfrage am Gesprächsende, Vorschläge zur Ergänzung der Wissensdatenbank aus geführten Gesprächen und eine wöchentliche Zusammenfassung per E-Mail;
wählbare Zusatzfunktionen wie Spracheingabe (Diktat) und Sprechmodus, soweit sie im Angebot vereinbart und für den Kunden freigeschaltet sind; für den Sprechmodus gilt § 3 Abs. 4.
Der konkrete Leistungsumfang, die Zahl der Standorte oder Marken und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise dem Auftragsformular. Der Anbieter darf technische Änderungen vornehmen, soweit sie zur Sicherheit, zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen oder zur technischen Weiterentwicklung erforderlich sind und die vereinbarte Funktionalität einschließlich vereinbarter Zusatzleistungen erhalten bleibt. Änderungen, die die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigen oder vereinbarte Leistungen entfallen lassen, bedürfen einer Vereinbarung mit dem Kunden. Vorhersehbare wesentliche Änderungen werden rechtzeitig angekündigt. Der Anbieter darf die eingesetzten KI-Modelle und Modellversionen sowie die dahinterstehenden Anbieter austauschen, sofern die vereinbarte Funktionalität erhalten bleibt; für den Wechsel oder die Hinzunahme eines KI-Anbieters und für alle sonstigen Änderungen von Unterauftragsverarbeitern gilt zusätzlich § 7 AVV Warnat KI.
Die Antworten des Dienstes werden automatisiert durch KI-Sprachmodelle erzeugt. Solche Antworten können trotz sorgfältiger Konfiguration und gepflegter Wissensdatenbank unzutreffend, unvollständig oder missverständlich sein. Der Anbieter schuldet den Betrieb des Dienstes mit der vereinbarten Funktionalität, nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Unbedenklichkeit einzelner Antworten. Die Hinweise auf mögliche KI-Fehler beschränken nicht die Pflicht zur vereinbarten technischen Funktionalität, zur korrekten Zuordnung der Kundendaten und Marken und zur vertragsgemäßen Einbindung der Wissensdatenbank; beruht eine fehlerhafte Antwort auf einer Abweichung von diesen Pflichten, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte und § 9 anwendbar. Der Kunde setzt den Dienst nicht für Auskünfte ein, bei denen eine fehlerhafte Antwort zu erheblichen Schäden führen kann, zum Beispiel medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung oder sicherheitsrelevante Anweisungen, ohne eine eigene fachliche Kontrolle vorzuschalten.
Verbindliche Erklärungen für den Kunden, zum Beispiel Vertragsangebote, Zusagen oder Preisauskünfte mit Bindungswillen, gibt der Dienst nicht ab. Richtet der Kunde den Dienst gleichwohl so ein, geschieht das auf seine Verantwortung.
Leistungsort ist der Übergabepunkt des Rechenzentrums, in dem der Dienst betrieben wird. Die Website des Kunden, ihre Erreichbarkeit und die Endgeräte der Website-Besucher sind nicht Vertragsgegenstand.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Entgelte gemäß Angebot beziehungsweise Auftragsformular und der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Das laufende Entgelt wird je Leistungspaket und Monat berechnet. Einmalige Entgelte, zum Beispiel für die Einrichtung, und Entgelte für Zusatzleistungen ergeben sich aus der Preisliste.
Das laufende Entgelt ist monatlich im Voraus fällig und wird per Rechnung erhoben. Einmalige Entgelte sind mit Bereitstellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Anbieter versendet Rechnungen elektronisch.
Für den Textchat bestehen keine festen monatlichen Gesprächskontingente. Technische Begrenzungen zum Schutz vor automatisierten Massenabfragen bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte gewöhnliche Nutzung nicht unangemessen beeinträchtigen. Übersteigt die Nutzung den üblichen Umfang eines Betriebs erheblich und dauerhaft, insbesondere durch Nutzung für Websites, die nicht vereinbart sind, verständigen sich die Parteien über eine Anpassung des Leistungspakets; § 6 Abs. 1 bleibt unberührt. Der Sprechmodus wird nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung über das enthaltene Monatsbudget und dessen Berechnung freigeschaltet. Diese Vereinbarung bestimmt, welche Nutzungsdaten den Verbrauch auslösen, wie der Verbrauch angezeigt wird und dass nach Ausschöpfung bis zum nächsten Abrechnungszeitraum keine weiteren Sprachgespräche begonnen werden können; der Textchat bleibt davon unberührt. Ohne zusätzliche Vereinbarung erfolgt keine kostenpflichtige Nachbuchung. Ein technisches Standardbudget ersetzt diese Vereinbarung nicht.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB), insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 Euro.
Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil des laufenden Entgelts länger als 30 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Dienst sperren, nachdem er die Sperrung in Textform mit einer Frist von mindestens sieben Tagen angekündigt hat. Eine Sperre muss unter Berücksichtigung des Rückstands und der Folgen für den Kunden verhältnismäßig sein. Sie wird unverzüglich aufgehoben, sobald ihre Voraussetzungen entfallen; ein unerheblicher Restbetrag rechtfertigt keine Fortsetzung. Die Erfüllung von Datenschutzpflichten, der erforderliche Datenexport und gesetzliche Wechselrechte bleiben während der Sperre möglich. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von der Sperrung unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Der Kunde darf mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aufrechnen, die mit der Forderung des Anbieters aus demselben Vertragsverhältnis im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Die vereinbarten laufenden Entgelte gelten auch bei einer Vertragsverlängerung fort. Änderungen der Entgelte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Der Anbieter kann eine Änderung für den nächsten Laufzeitabschnitt anbieten; ohne Annahme durch den Kunden bleibt der bisherige Preis bestehen. Die ordentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 4 Laufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten ab dem vereinbarten Bereitstellungstermin. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Laufzeitabschnitts in Textform gekündigt wird.
Für eine außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 543 BGB. Bei Pflichtverletzungen, auch beim Einsatz des Dienstes für rechtswidrige Inhalte, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen oder abzumahnen, soweit dies nicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen entbehrlich ist.
Kündigungen bedürfen der Textform, E-Mail genügt.
Nach Vertragsende gelten für Datenexport und Löschung die Regelungen des AVV Warnat KI. Der Kunde entfernt das Chat-Fenster nach Vertragsende unverzüglich von seinen Websites. Der Anbieter darf die Auslieferung des Chat-Fensters mit Vertragsende einstellen.
Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit kann der Kunde den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst, die Übertragung auf eine eigene Infrastruktur oder die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte verlangen. Die Ankündigungsfrist für die Einleitung beträgt höchstens zwei Monate. Der Anbieter unterstützt den anschließenden Wechsel innerhalb einer Übergangsfrist von grundsätzlich höchstens 30 Kalendertagen und erhält währenddessen die vereinbarten Dienste und ihre Sicherheit aufrecht. Gesetzliche Möglichkeiten zur Verlängerung der Übergangsfrist bleiben unberührt. Bei technischer Undurchführbarkeit innerhalb von 30 Kalendertagen teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang des Wechselverlangens begründet mit; die gesetzlich zulässige alternative Übergangsfrist beträgt höchstens sieben Monate. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmal angemessen verlängern. Der Vertrag endet nach erfolgreichem Wechsel; verlangt der Kunde ausschließlich Löschung, endet er nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Der Anbieter bestätigt die Beendigung. Nach dem Wechsel besteht ein Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen; anschließend werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder abweichende rechtmäßige Löschweisung besteht. Besondere Wechselentgelte und Entschädigungen wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung werden nicht erhoben. Laufende Entgelte fallen nur bis zur Vertragsbeendigung an. Die exportierbaren Daten umfassen insbesondere Wissenseinträge, Gespräche, Vorgänge, Feedback und Konfigurationen in einem gängigen maschinenlesbaren Format.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung und Erhaltung der vereinbarten Funktionalität während der Vertragslaufzeit. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder zusätzliche Beschaffenheitsgarantie wird nicht vereinbart; eine verbindliche Verfügbarkeitszusage ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Erforderliche Wartungen werden auf das notwendige Maß begrenzt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durchgeführt. Vorhersehbare erhebliche Beeinträchtigungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Störungen werden innerhalb angemessener Frist behoben. Die gesetzlichen Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
Für eine Minderung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Das gilt auch bei Wartungsarbeiten, höherer Gewalt und Ausfällen eingesetzter Drittdienste. Ein Verschulden des Anbieters ist hierfür nicht erforderlich.
Der Dienst nutzt zur Erzeugung der Antworten und für Zusatzfunktionen externe KI- und Infrastrukturanbieter (siehe AVV Warnat KI, Anlage 2). Bei erheblichen Störungen eingesetzter Drittdienste informiert der Anbieter den Kunden und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Ersatzbereitstellung der vereinbarten Leistung. Gesetzliche Minderungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Dauert die wesentliche Beeinträchtigung einer Kernfunktion länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen; anteilig vorausbezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Störungsmeldungen und Supportanfragen nimmt der Anbieter per E-Mail an info@warnatsystems.com entgegen. Der Anbieter bearbeitet Anfragen an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) und beginnt mit der Bearbeitung in der Regel am nächsten Werktag. Diese Angaben sind Zielwerte und keine Garantie. Fristgebundene Pflichten aus dem AVV Warnat KI, insbesondere die Meldung von Datenschutzverletzungen, gelten unabhängig von diesen Supportzeiten.
Die Datenbank des Dienstes wird täglich gesichert; die Sicherungen werden rund sieben Tage aufbewahrt. Sie dienen der Wiederherstellung des Systembetriebs im Störungsfall, nicht der Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter oder geänderter Einträge. Der Kunde bewahrt die Quellen seiner Wissensdatenbank selbst auf.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde
bindet das Chat-Fenster nur auf den vereinbarten Websites ein, für deren Inhalte er verantwortlich ist, und nur auf den vom Anbieter bereitgestellten Wegen;
hält Zugangsdaten geheim, vergibt Console-Zugänge nur an berechtigte Personen und meldet unbefugte Zugriffe unverzüglich;
pflegt die Wissensdatenbank und die Konfiguration eigenverantwortlich, hält die hinterlegten Inhalte aktuell und richtig und stellt sicher, dass sie keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) und keine gesetzlichen Verbote verletzen;
hält die Empfänger von Benachrichtigungen und Zusammenfassungen aktuell und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Gesprächsdaten erhalten;
nutzt den Dienst nicht, um rechtswidrige, täuschende oder diskriminierende Inhalte zu verbreiten, umgeht keine Sicherheitsmechanismen und verwendet den Dienst nicht außerhalb des vereinbarten Umfangs, zum Beispiel für automatisierte Massenabfragen;
benennt einen fachlichen Ansprechpartner für den Anbieter.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit des Einsatzes gegenüber seinen Website-Besuchern verantwortlich. Er nimmt vor der Freischaltung des Chat-Fensters die erforderlichen Angaben zum Chat-Assistenten in seine Datenschutzerklärung auf; der Anbieter stellt hierfür Textbausteine bereit, deren rechtliche Prüfung dem Kunden obliegt. Der Sprechmodus wird erst aktiviert, nachdem der Kunde in Textform bestätigt hat, dass seine Datenschutzerklärung die Sprachverarbeitung zutreffend beschreibt und öffentlich erreichbar ist. Einzelheiten regelt der AVV Warnat KI.
Der Dienst weist die Website-Besucher darauf hin, dass die Antworten ein KI-Dienst erzeugt. Der Kunde darf diese Kennzeichnung nicht entfernen, unterdrücken oder den Dienst so gestalten, dass Website-Besucher über die KI-Natur der Kommunikation getäuscht werden (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689).
Übernimmt ein Mitarbeiter des Kunden ein Gespräch, handelt er für den Kunden. Für die Inhalte dieser Kommunikation ist allein der Kunde verantwortlich.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte (insbesondere Wissensdatenbank, Konfiguration, Marken- und Werbetexte) Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen oder dass der Kunde seine Pflichten nach Absatz 2 oder 3 verletzt hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Verteidigung; ohne Zustimmung des Kunden erkennt er keine Ansprüche an. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
Verstößt der Kunde schwerwiegend gegen Absatz 1 bis 3 und hilft er trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht ab, darf der Anbieter die betroffene Funktion oder den Dienst vorübergehend sperren; § 3 Abs. 6 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend, § 4 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei rechtswidrigen Inhalten mit Schadenspotenzial für Dritte oder den Anbieter darf der Anbieter die betroffenen Inhalte sofort sperren; er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Kunde die Inhalte entfernt oder berichtigt hat.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und das Chat-Fenster auf den vereinbarten Websites einzubinden.
Alle weitergehenden Rechte am Dienst, an Software, Gestaltung, Figuren, Marken und Kennzeichen verbleiben beim Anbieter. Quellcode wird nicht überlassen; die Grenzen der §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
An den vom Kunden bereitgestellten Inhalten (Wissensdatenbank, Texte, Logos) räumt der Kunde dem Anbieter das nicht ausschließliche Recht ein, sie für die Dauer des Vertrags zum Zweck der Leistungserbringung zu speichern, technisch zu verarbeiten (einschließlich der Erzeugung numerischer Darstellungen für die Suche) und über den Dienst wiederzugeben. Weitergehende Rechte erwirbt der Anbieter nicht.
An den einzelnen Antworten des Dienstes macht der Anbieter gegenüber dem Kunden keine Rechte geltend. Eine Zusicherung, dass Antworten frei von Rechten Dritter sind, ist damit nicht verbunden.
Der Anbieter darf aggregierte Kennzahlen ohne Personen- und Kundenbezug zur Verbesserung des Dienstes verwenden. Ein dezenter Herkunftshinweis auf den Anbieter im Chat-Fenster ist zulässig; ein Betrieb ohne Herkunftshinweis ist nicht Vertragsbestandteil.
Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Mietrechts mit den folgenden Maßgaben.
Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder im Umfang einer übernommenen Garantie. Die übrigen gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt; für Schadensersatz gilt § 9.
Kein Mangel des Dienstes liegt vor, wenn eine einzelne Antwort inhaltlich unzutreffend oder unvollständig ist (§ 2 Abs. 3), sofern der Dienst im Übrigen vertragsgemäß funktioniert und die Antwort nicht auf einer Abweichung von den in § 2 Abs. 3 genannten Pflichten beruht. Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Dienst dauerhaft oder in erheblichem Umfang von der vereinbarten Funktionalität abweicht.
Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an (Symptom, Zeitpunkt, betroffene Funktion, möglichst mit Bezug auf die Sitzung) und unterstützt die Fehleranalyse in zumutbarem Umfang.
Eine Minderung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde die Störung zu vertreten hat. Im Übrigen gilt § 5 Abs. 2.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Pflicht des Anbieters, die vereinbarte Funktionalität während der Vertragslaufzeit bereitzustellen und zu erhalten, bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen;
für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen;
nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für die Haftung nach Absatz 2 gilt die dort bestimmte Begrenzung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine zusätzliche Begrenzung auf ein Vielfaches des Entgelts besteht nicht.
Bei Datenverlust gelten die Absätze 1 bis 3. Hat der Kunde eine ihm ausdrücklich obliegende und zumutbare Datensicherung (§ 5 Abs. 5) schuldhaft unterlassen, wird sein Mitverschulden nach § 254 BGB berücksichtigt. Die eigenen Datensicherungs- und Wiederherstellungspflichten des Anbieters bleiben unberührt. Eine ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten wird nicht zulasten des Kunden unterstellt.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die Beschränkungen dieses § 9 gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters und für die persönliche Haftung des Inhabers.
Für Ansprüche im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung gilt ergänzend § 14 AVV Warnat KI; die dort ausgenommenen gesetzlichen Ansprüche werden durch diesen § 9 nicht begrenzt.
Eine Umkehr der Beweislast zulasten des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Datenschutz
Soweit der Anbieter bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere Gesprächsdaten der Website-Besucher, schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag „AVV Warnat KI“ ab. Er ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor. Der AVV kann zusammen mit der Annahme des Angebots in Textform geschlossen werden (§ 15 Abs. 4 AVV Warnat KI).
Ohne wirksam abgeschlossenen AVV besteht kein Anspruch auf Freischaltung des Chat-Fensters auf öffentlich erreichbaren Websites des Kunden.
§ 11 Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Das gilt für die Dauer des Vertrags und für drei Jahre nach seiner Beendigung, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes zeitlich unbegrenzt.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Im letzten Fall wird die andere Partei vorab informiert, soweit das zulässig ist.
§ 12 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet auf Schadensersatz für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit und solange die Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruht, zum Beispiel Naturkatastrophen, Krieg, behördlichen Anordnungen, großflächigen Ausfällen von Strom- oder Telekommunikationsnetzen oder Angriffen auf IT-Systeme trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Gesetzliche Rechte auf Minderung und Befreiung von der Gegenleistung sowie eine frühere Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Dauert der Zustand länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Anteilig vorausbezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
§ 13 Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien in Textform. Der Anbieter teilt vorgeschlagene Änderungen mit hervorgehobenen Abweichungen mit. Schweigen und die weitere Nutzung des Dienstes gelten nicht als Zustimmung. Ohne Zustimmung bleibt die bisher vereinbarte Fassung maßgeblich. Gesetzliche Anpassungsrechte und die ordentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Für die Abtretung von Forderungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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